Sie müssen Ihre Geburtsurkunde bei einer deutschen Behörde vorlegen und das Dokument wurde im Ausland ausgestellt? Dann kann eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich sein.
Bei vielen Verwaltungsverfahren müssen ausländische Urkunden zusammen mit einer Übersetzung eingereicht werden. Wenn die zuständige Stelle eine beglaubigte Übersetzung verlangt, sollten Sie sich an eine entsprechend ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzerin bzw. einen Übersetzer wenden.
Translinked unterstützt Sie bei der beglaubigten Übersetzung von Geburtsurkunden für Behörden und Institutionen in Deutschland. Wir bearbeiten Dokumente aus verschiedenen Ländern und Sprachen. Welche Sprachkombinationen wir für Ihren Auftrag anbieten können, klären wir anhand des konkreten Dokuments.
Wann benötige ich eine Übersetzung meiner Geburtsurkunde?
Eine Geburtsurkunde gehört zu den Dokumenten, die bei zahlreichen behördlichen Verfahren zum Nachweis persönlicher Daten benötigt werden können.
Eine Übersetzung kann beispielsweise erforderlich sein für:
- eine Eheschließung in Deutschland;
- bestimmte Verfahren beim Standesamt;
- die Eintragung oder Nachbeurkundung von Personenstandsfällen;
- bestimmte Staatsangehörigkeitsverfahren;
- aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten;
- Verwaltungsverfahren, bei denen Angaben zur Person nachgewiesen werden müssen;
- bestimmte Verfahren, die Kinder oder Familienangehörige betreffen;
- einzelne Bildungs- oder Berufsverfahren.
Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom jeweiligen Verfahren und von der zuständigen Stelle ab. Klären Sie daher möglichst vorab, welche Urkunde in welcher Form eingereicht werden muss.
Aus welchen Sprachen kann eine Geburtsurkunde übersetzt werden?
Geburtsurkunden werden weltweit in unterschiedlichen Sprachen und Formaten ausgestellt. Je nach Herkunftsland können sich Aufbau, Fachbegriffe, Registerangaben und amtliche Vermerke erheblich unterscheiden.
Neben häufig nachgefragten Sprachen wie Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch oder Arabisch können beispielsweise auch Dokumente aus folgenden Sprachen relevant sein: Finnisch, Mazedonisch, Kurdisch, rumänisch, ungarisch oder Italienisch unter anderem.
Auch bei Urkunden aus anderen Sprachräumen prüfen wir gerne, ob wir die passende Sprachkombination für Ihren Auftrag anbieten können.
Bitte beachten Sie: Nicht jede Sprachkombination ist jederzeit verfügbar. Ob wir Ihre Geburtsurkunde übersetzen lassen können, hängt unter anderem von der Ausgangssprache, der gewünschten Zielsprache und der Verfügbarkeit einer entsprechend qualifizierten und für den jeweiligen Zweck anerkannten Übersetzungsperson ab.
Sie müssen die Sprache oder das Herkunftsland nicht erst ausführlich erklären. Senden Sie uns einfach eine gut lesbare Kopie der Urkunde und teilen Sie uns mit, bei welcher Stelle Sie sie vorlegen möchten, sofern Sie das bereits wissen.
Welche Angaben enthält eine Geburtsurkunde?
Je nach Land und Dokumenttyp kann eine Geburtsurkunde unter anderem folgende Angaben enthalten:
- Vorname und Nachname;
- Geburtsdatum und Geburtsort;
- Angaben zu den Eltern;
- Geschlecht, sofern ausgewiesen;
- Registernummer oder sonstige Registerangaben;
- ausstellende Behörde;
- Ausstellungsdatum;
- Stempel, Unterschriften und amtliche Vermerke.
Nicht alle Geburtsurkunden sind gleich aufgebaut. Eine professionelle Übersetzung muss den Inhalt des vorgelegten Dokuments einschließlich der relevanten formalen Bestandteile angemessen wiedergeben.
Was ist, wenn die Geburtsurkunde einen Fehler enthält?
Eine beglaubigte Übersetzung korrigiert nicht die Originalurkunde.
Wenn beispielsweise ein Name, ein Datum oder ein Ort auf der Urkunde falsch zu sein scheint, darf die Übersetzung diesen Eintrag nicht einfach eigenständig berichtigen.
Die Übersetzung gibt grundsätzlich den Inhalt des vorgelegten Dokuments wieder. Wenn die Urkunde selbst fehlerhaft ist, muss die Korrektur bei der ausstellenden Behörde beantragt werden.
Brauche ich für eine deutsche Behörde eine beglaubigte Übersetzung?
Das hängt vom jeweiligen Verfahren und von den Vorgaben der empfangenden Stelle ab.
Viele Behörden verlangen bei fremdsprachigen Urkunden eine Übersetzung ins Deutsche. In zahlreichen Fällen wird hierfür eine Übersetzung durch eine in Deutschland entsprechend ermächtigte, öffentlich bestellte oder beeidigte Übersetzungsperson verlangt.
Es gibt jedoch keine pauschale Regel, die für sämtliche Urkunden und Verfahren gleichermaßen gilt. Manche Dokumente können besonderen internationalen oder mehrsprachigen Regelungen unterliegen.
Unser Tipp: Informieren Sie sich vor der Beauftragung bei der Behörde, welche die Geburtsurkunde erhalten soll. So lässt sich klären, ob eine Übersetzung benötigt wird und welche Anforderungen sie erfüllen muss.
Muss ich meine Geburtsurkunde apostillieren lassen?
Die Übersetzung einer Urkunde und der Nachweis ihrer Echtheit sind zwei unterschiedliche Dinge.
Je nach Ausstellungsland, Dokument und Verwendungszweck kann eine Apostille, Legalisation oder ein anderes Verfahren zum Nachweis der Echtheit erforderlich sein. Das gilt jedoch nicht automatisch für jede ausländische Geburtsurkunde.
Ob eine solche Beglaubigung erforderlich ist, hängt unter anderem vom Herkunftsland und den anwendbaren internationalen Regelungen ab.
Wichtig: Eine Apostille ist keine Übersetzung und eine beglaubigte Übersetzung ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Apostille oder Legalisation.
Wenn die Behörde sowohl eine Apostille als auch eine Übersetzung verlangt, sollten Sie klären, welche Unterlagen in welcher Form eingereicht werden müssen.
Kann ich meine Geburtsurkunde digital einsenden?
Ja. Für eine erste Prüfung und die Erstellung eines Angebots reicht in der Regel eine gut lesbare digitale Kopie aus.
Sie können uns die Urkunde als PDF oder als hochwertigen Scan senden. Anhand des Dokuments prüfen wir den Umfang und die wesentlichen Merkmale des Auftrags.
Bitte achten Sie darauf, dass alle Seiten vollständig abgebildet sind und insbesondere folgende Elemente gut lesbar bleiben:
- Namen und Datumsangaben;
- Stempel und Siegel;
- Unterschriften;
- handschriftliche Eintragungen;
- Randvermerke und sonstige Ergänzungen.
Was passiert, wenn einzelne Stellen unleserlich sind?
Übersetzerinnen und Übersetzer dürfen keine Informationen erfinden, die sich aus dem Dokument nicht zuverlässig erkennen lassen.
Ist ein Wort, eine Zahl, ein Stempel oder ein handschriftlicher Vermerk nicht lesbar, kann dies in der Übersetzung entsprechend kenntlich gemacht werden.
Deshalb empfehlen wir, immer eine vollständige und möglichst hochwertige Kopie einzureichen. Falls erforderlich, bitten wir Sie um eine bessere Vorlage.
Wie läuft die beglaubigte Übersetzung einer Geburtsurkunde ab?
Der Ablauf ist unkompliziert:
1. Dokument senden
Schicken Sie uns eine gut lesbare Kopie Ihrer Geburtsurkunde. Teilen Sie uns gerne auch mit, für welche Behörde oder welches Verfahren Sie die Übersetzung benötigen.
2. Dokument prüfen lassen
Wir prüfen die Ausgangssprache, den Umfang und die Besonderheiten der Urkunde. Dabei klären wir auch, ob wir die gewünschte Sprachkombination anbieten können.
3. Angebot erhalten
Sie erhalten Informationen zu Preis und voraussichtlicher Bearbeitungszeit, bevor wir mit der Arbeit beginnen.
4. Übersetzung erstellen lassen
Die Übersetzung wird entsprechend dem Inhalt und den formalen Merkmalen des vorgelegten Dokuments angefertigt.
5. Übersetzung erhalten
Je nach Auftrag und den Anforderungen der empfangenden Stelle klären wir mit Ihnen die passende Zustellung, beispielsweise per Post und gegebenenfalls zusätzlich in digitaler Form.
Benötigen Sie weitere Dokumente in beglaubigter Übersetzung?
Eine Geburtsurkunde ist häufig nur ein Teil der Unterlagen, die für ein behördliches Verfahren benötigt werden. Je nach Situation können auch weitere Personenstandsurkunden, akademische Nachweise oder andere amtliche Dokumente zu übersetzen sein.
Wenn Sie mehrere Dokumente einreichen müssen, können Sie uns diese gemeinsam senden. So können wir den Auftrag als Ganzes prüfen und Ihnen ein passendes Angebot erstellen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur beglaubigten Übersetzung. Wenn Sie bereits wissen, welche Unterlagen Sie benötigen, können Sie uns direkt Ihre Anfrage schicken.
Translinked: beglaubigte Übersetzungen für ganz Deutschland
Translinked hat seinen Sitz in Münster und betreut Kundinnen und Kunden in ganz Deutschland. Für eine Anfrage müssen Sie nicht persönlich zu unserem Standort kommen.
Ob Ihre Geburtsurkunde aus Finnland, einem arabischsprachigen Land, Nordmazedonien, der Türkei oder einem anderen Land stammt: Senden Sie uns eine gut lesbare Kopie und teilen Sie uns mit, für welchen Zweck Sie die Übersetzung benötigen.
Wir prüfen, ob wir die passende Sprachkombination anbieten können, und informieren Sie über Preis und voraussichtliche Bearbeitungszeit.
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde? Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Hinweis: Die Anforderungen an ausländische Urkunden unterscheiden sich je nach Behörde und Verfahren. Eine Übersetzung ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche Apostille, Legalisation oder sonstige Echtheitsprüfung. Ob eine Übersetzung akzeptiert wird, entscheidet die zuständige Stelle.
